Bund, Stadt und Kanton Zürich: was entschieden wird, wer dahintersteht, Pro und Kontra mit Quelle und Realismus-Einschätzung, der Effekt auf dich und was Ja oder Nein bewirkt.
Sie geben meine Einschätzung an, wie zutreffend eine Aussage ist bzw. wie wahrscheinlich der behauptete Effekt eintritt – gestützt auf die amtlichen Unterlagen, keine Messung.
Die Quelle nennt, wer die Aussage macht: «amtlich» heisst Bundesrat, Stadtrat oder Regierungsrat – auch die vertreten eine Position.
Ein neuer Verfassungsartikel legt fest: Die Neutralität ist «immerwährend und bewaffnet», die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei und arbeitet mit solchen nur bei einem direkten Angriff oder dessen Vorbereitung zusammen. Nichtmilitärische Zwangsmassnahmen (Sanktionen) gegen kriegführende Staaten sind verboten – ausser UNO-Sanktionen und Massnahmen gegen die Umgehung fremder Sanktionen.
SVP-Umfeld, Pro Schweiz, Christoph Blocher. Von den 3,84 Mio. Budget der Ja-Seite stammen über 2 Mio. von Blocher und 1,3 Mio. von Pro Schweiz, die SVP selbst gibt 50'000 (EFK-Angaben via Medien). Laut Medienrecherchen soll Blocher im März einen Rückzug gegen einen Gegenvorschlag angeboten haben.
1,67 Mio.: Economiesuisse 1,2 Mio., SP 367'000, Operation Libero 100'000. Dass die Rüstungsindustrie ein Interesse hat, ist nicht versteckt: Der Bundesrat nennt deren Schwächung selbst als Argument.
Laut Bundesrat sind die meisten Forderungen schon heute Praxis: dauernde Neutralität, kein NATO-Beitritt, keine Kriegsbeteiligung, Übernahme aller UNO-Sanktionen, Vermittlerrolle. Neu wären vor allem das Sanktionsverbot und die eingeschränkte Sicherheitskooperation. Im Parlament: Nationalrat 124:65, Ständerat 29:10 für Nein.
Eine feste Regel in der Verfassung; der Bundesrat kann Neutralität nicht mehr situativ auslegen.
Sanktionen treffen oft die Zivilbevölkerung statt der Verantwortlichen.
Striktere Neutralität macht die Schweiz als Vermittlerin glaubwürdiger.
«Wollen Sie Neutralität oder Krieg in der Schweiz?» – ein Nein führe zu Krieg.
Bestehende Sanktionen, etwa gegen Russland, müssten allenfalls aufgehoben werden.
Sicherheitskooperation (Übungen, Beschaffung, Informationsaustausch) wird erschwert; im Angriffsfall wäre die Schweiz schlechter vorbereitet.
Die Rüstungsindustrie verliert an Vertrauen und Aufträgen.
Negative Reaktionen anderer Staaten, Reputationsschaden.
Der Bund soll einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 % anstreben (heute rund 45 %, 2024 sogar 42 %) und dafür eine stärker pflanzliche Ernährung und Landwirtschaft fördern. Dazu kommen verbindliche Höchstwerte für Stickstoff und Phosphor, Schutz des Grundwassers und die Pflicht, Subventionen danach auszurichten. Umsetzung innert 10 Jahren, sozialverträglich und vom Bund mitfinanziert.
Der Verein «Sauberes Wasser für alle» von Franziska Herren (Trinkwasserinitiative 2021), rund 650'000 Franken Budget. Politisch fast allein: Parlament 194:0 und 44:0 dagegen, nur die Jungen Grünen sind dafür.
1,63 Mio., vor allem Fleisch- und Milchverbände, Gallosuisse und Bauernverband (EFK via Medien). Die Grünen halten sich laut SRF auch aus strategischen Gründen fern: Die Trinkwasserinitiative hat ihnen auf dem Land geschadet.
Rund 60 % der Landwirtschaftsfläche sind laut Bundesrat nur als Grasland nutzbar – das Komitee will dieses weiter für Milch und Fleisch nutzen, umstellen soll vor allem das Ackerland, das heute zu über der Hälfte Tierfutter liefert. Der Bundesrat selbst will die Selbstversorgung auf 50 % bis 2050 heben. Im Text steht «strebt an», nicht «garantiert».
Im Krisenfall weniger abhängig von importierten Lebensmitteln.
Bestehende Umweltziele (Stickstoff, Phosphor) würden früher erreicht.
Ackerland für Menschen statt für Futter liefert ein Vielfaches an Kalorien.
75 % der 3,6 Mia. Agrarsubventionen fördern die tierische Produktion.
70 % in zehn Jahren sind kaum erreichbar.
Wer weiter viel Fleisch isst, sorgt für mehr Importe – die Umweltlast verlagert sich ins Ausland.
Hohe Kosten für den Bund durch Umstellungshilfen (Stallinvestitionen nicht amortisiert).
Der Staat muss massiv in Produktion und Ernährungsgewohnheiten eingreifen.
«Nein zum Vegan-Zwang» – die Initiative schreibe vor, was man essen darf.
Teilrevision der Bau- und Zonenordnung («Hochhausrichtlinien» von 2001): Wo dürfen Hochhäuser von 40, 60 und 80 Metern stehen, und ab welcher Höhe braucht es einen Gestaltungsplan, über den das Parlament entscheidet? Gegen die Gemeinderatsversion wurde das Parlamentsreferendum ergriffen, der Stadtrat bringt seine ursprüngliche Version als Gegenvorschlag.
Stadtrat: Gesamtfläche bleibt gleich, Hanglagen und Quartiererhaltungszonen fallen neu weg, das 40-m-Gebiet wird grösser, das 80-m-Gebiet kleiner (neues 60-m-Gebiet). Gestaltungsplan wie bisher erst über 80 m. Laut Stadtrat entsteht kein Quadratmeter zusätzliche Ausnützung, dafür mehr Auflagen (öffentliche Erdgeschosse, Lokalklima, graue Energie). Gemeinderat: deutlich kleinere Gebiete, v. a. bei 40 m, und Gestaltungsplan schon ab 60 m.
SP, Grüne, AL, SVP und EVP für die Gemeinderatsversion; FDP, GLP und Mitte für die des Stadtrats. Meine Lesart: Links will Verdrängung verhindern, die SVP bremst Verdichtung – gleiches Ergebnis, andere Motive.
Strengere ökologische und soziale Anforderungen als heute.
Keine zusätzliche Ausnützung – es wird nur verschoben, wo in die Höhe gebaut werden darf.
40-m-Hochhäuser erleichtern Erhalt und Weiterbauen des Bestands und schaffen Freiräume.
Hochhäuser zwischen 60 und 80 m brauchen keinen Parlamentsentscheid.
Keine Vorgaben für preisgünstigen Wohnraum.
Grössere 40-m-Gebiete begünstigen Ersatzneubau und Verdrängung.
Mehr demokratische Kontrolle: Gestaltungsplan schon ab 60 m.
Schützt günstige Altbauten vor Abriss.
Die Chancen von 40-m-Hochhäusern sind nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Weniger Wohnungen, die Wohnungsnot verschärft sich. (Da die Ausnützung laut Stadtrat nicht ändert, ist der Effekt auf die Wohnungszahl kleiner als behauptet.)
Totalrevision der Entschädigungsverordnung der 125 Ratsmitglieder: Die monatliche Grundentschädigung steigt von 260 auf 500 Franken, dazu Sitzungsgelder von 70 bis 95 Franken pro Stunde, Pensionskasse und Beiträge an die Kinderbetreuung. Im Schnitt rund 20'800 statt 16'000 Franken pro Jahr.
Letzte Anpassung 1998. Mehrkosten für die Stadt rund 640'000 Franken pro Jahr (Medien). Im Februar 2025 lehnte das Volk eine Version ab, die rund 28'000 Franken vorsah – die neue Vorlage ist deutlich kleiner. Dafür: FDP, SP, Grüne, GLP, Mitte, AL. Dagegen: SVP. Das Eigeninteresse bleibt offensichtlich: Die Profiteure haben die Vorlage beschlossen.
Seit 1998 keine Anpassung; Teuerung und Mehraufwand werden ausgeglichen.
Das Amt wird für Eltern und Leute ohne freistellenden Arbeitgeber zugänglicher.
Hohe Löhne schaffen falsche Anreize und gefährden das Milizprinzip.
Der Volksentscheid von 2025 wird missachtet.
Weitere Erhöhungen fallen künftig leichter.
Die Stadtbeiträge steigen um 7,3 Mio. auf rund 25,8 Mio. pro Jahr: 4 Mio. mehr an die Kunstgesellschaft (Betrieb), davon rund 1,8 Mio. für bessere Arbeitsbedingungen, und 3,3 Mio. mehr an die Stiftung (Gebäudeunterhalt). Die Erhöhung ist bis Ende 2033 befristet.
Die Betriebskosten des Chipperfield-Baus wurden unterschätzt, trotz Besucherrekord gab es Defizite. Die Stadt hatte bereits 88 Mio. an den Bau bezahlt (Medien). Laut Stadtrat erwirtschaftet die Kunstgesellschaft (rund 23'000 Mitglieder) etwa 50 % selbst. Das Parlament stimmte 100:16 zu und knüpfte Gratiseintritte in die Sammlung für Kantonsbewohner daran.
Der Erweiterungsbau beherbergt die umstrittene Bührle-Sammlung; für deren Provenienzforschung hat der Stadtrat separat 3 Mio. gesprochen. Private Mäzene prägen das Haus, die Folgekosten trägt die Stadt.
Ohne Erhöhung müssen Angebot und Personal abgebaut werden.
Das Kunsthaus finanziert sich zu rund 50 % selbst – ein hoher Wert für ein Museum.
Gratiseintritt in die Sammlung für alle Kantonsbewohner.
Trotz Rekordbesuch Defizite – das Geschäftsmodell hat einen Fehler.
Nach 2033 kommt die nächste Forderung.
Subventioniert nur eine elitäre Kultur für eine hochgebildete Clique.
Ein Kredit von 80 Mio. für die Planung und Projektierung des ÖV-Ringsystems und neuer Direktverbindungen (u. a. Oerlikon, Altstetten) sowie für betriebliche Verbesserungen wie Dienstgleise und Wendeanlagen.
Der Stadtrat wollte ursprünglich 450 Mio., um Ausbauten früher und unabhängiger vom Kanton selbst zu bauen; laut Stadtrat reichen die Regeln des kantonalen Verkehrsfonds dafür nicht. Das Parlament kürzte auf 80 Mio. für Planung. Eigentlich finanziert der Kanton Verkehrsinfrastruktur über den Verkehrsfonds (derzeit rund 800 Mio.). Der Stadtrat rechnet mit Rückerstattung durch den ZVV, eine gesetzliche Garantie gibt es laut NZZ nicht.
SP, Grüne, GLP, FDP dafür; AL und SVP dagegen – aus entgegengesetzten Gründen, aber beide mit dem Argument, der Kanton sei zuständig.
Ausbauten können früher geplant werden und mit dem Wachstum von Zürich Nord und West Schritt halten.
Das Risiko ist begrenzt, weil nur Planung finanziert wird.
Die Stadt-Steuerzahler zahlen, was eigentlich der kantonale Verkehrsfonds tragen müsste.
Die Stadt bleibt ganz oder teilweise auf den Kosten sitzen.
Der Kredit untergräbt das bewährte Finanzierungsmodell des ZVV.
Neue Rechtsgrundlagen für die selbständige städtische Anstalt, die Unterkünfte und Betreuung für Geflüchtete organisiert: Teilrevision der Gemeindeordnung und Totalrevision der AOZ-Verordnung von 2006. Das Dotationskapital steigt von 2 auf 42,5 Mio., die AOZ darf Liegenschaften erwerben, und die Aufsicht geht an den Gemeinderat.
Die AOZ hat über 2000 Angestellte und ein Budget von rund 600 Mio. (Medien). Der Anstoss kam aus dem Parlament selbst (Motion 2020), das Leitung und Aufsicht trennen wollte. Der Stadtrat beantragte 70 Mio. Kapital, das Parlament kürzte auf 42,5 Mio. Neu entscheidet der Stadtrat, ob Überschüsse an die Stadt zurückfliessen. Die Stadt haftet schon heute subsidiär für alle Verbindlichkeiten der AOZ.
Leitung und Aufsicht werden klar getrennt; das Parlament erhält mehr Kontrolle.
Das Kapital ist ein Puffer für starke, rasche Schwankungen im Asylbereich.
Eigene Liegenschaften sind langfristig günstiger als Notmieten.
Das Asylsystem wächst damit unkontrolliert weiter.
Die Stimmbevölkerung verliert Mitsprache bei AOZ-Finanzen.
Immobilien bringen neue Risiken, für die letztlich die Stadt haftet.
Neuer Berufsauftrag für Volksschullehrpersonen: Der Lektionenfaktor steigt von 58 auf 59 – also mehr bezahlte Zeit für Vor- und Nachbereitung für alle – und Klassenlehrpersonen erhalten 160 statt 100 Stunden pro Jahr für Elternarbeit, Organisation und Koordination. Mehrkosten: 83 Mio. pro Jahr.
Der Regierungsrat hatte eine Variante mit rund 25 Mio. Mehrkosten beantragt; der Kantonsrat erhöhte auf 83 Mio. und stimmte 90:87 zu. Die Gemeinden tragen 80 % der Löhne, also rund 67 Mio. Deshalb ergriffen Gemeinden das Gemeindereferendum (Medien: 102), FDP und SVP zusätzlich das Kantonsratsreferendum. Für Illnau-Effretikon entspräche der Anteil fast zwei Steuerprozenten.
Dafür: SP, Grüne, GLP, Mitte, Lehrerverbände. Dagegen: FDP, SVP, EDU und viele Gemeinderäte. Auch Gemeinden wie Winterthur anerkennen die Überlastung, verlangen aber eine faire Kostenteilung.
Mehr bezahlte Zeit für Unterrichtsvorbereitung und Entlastung der Klassenlehrpersonen.
Lehrpersonen arbeiten heute im Schnitt rund 20 % mehr als vereinbart.
Der Beruf wird attraktiver, weniger Lehrpersonen steigen aus.
83 Mio. pro Jahr, davon rund 67 Mio. für die Gemeinden.
Gemeinden müssen den Steuerfuss erhöhen.
Giesskanne statt gezielter Entlastung – der Regierungsrat hatte eine günstigere Variante.
Mehr Zeit pro Lektion heisst mehr Stellen – mitten im Lehrermangel.
Heute müssen nur Heime, die von einer Gemeinde betrieben oder beauftragt werden, assistierten Suizid in ihren Räumen dulden. Die Vorlage des Kantonsrats dehnt die Duldungspflicht auf alle Alters- und Pflegeheime aus – und zusätzlich auf Spitäler und Reha-Kliniken. Psychiatrische Kliniken und Gefängnisse bleiben ausgenommen.
Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Initiative von Sterbehilfeorganisationen. Neu betroffen wären 129 Heime mit rund 7100 Betten – davon lassen laut Umfrage des Kantons rund 75 % assistierten Suizid bereits heute zu. 2025 gab es im Kanton 677 assistierte Suizide, 103 davon in Heimen, einer im Spital.
Der Kantonsrat empfiehlt Ja. Der Regierungsrat empfiehlt Nein: Er wäre mit der Ausweitung auf alle Heime einverstanden, lehnt aber die Pflicht für Spitäler und Reha-Kliniken ab. Parteien laut Medien: SP, Grüne, FDP, GLP, Mitte dafür; SVP, EDU dagegen.
Alle Heimbewohner werden gleich behandelt, egal welcher Träger.
Sterbende müssen für den letzten Schritt nicht umziehen.
Weltanschauliche Träger können Bewohnern die Selbstbestimmung nicht mehr verweigern.
Eine Pflicht in Spitälern widerspricht deren kurativem Auftrag und belastet Betrieb und Personal.
In Spitälern besteht kaum Bedarf – 2025 gab es einen einzigen Fall.
Religiöse Träger müssen gegen ihre Überzeugung handeln.
Die Normalisierung erzeugt Druck auf Hochbetagte.